Ab Freitag, 4. März, wird die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst.
Es gelten damit folgende Regeln:
- 3G-Regel statt 2G-Regel in allen unseren Mensen
- Der Mensabesuch wird für Personen mit Testgültigkeit von 24h wieder möglich.
- Weiterhin gelten Zugangskontrolle, FFP2-Maskenpflicht und Abstandsgebot