Gestern Donnerstag, 20. Mai 2021, hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass der BAföG-Bedarfssatz möglicherweise verfassungswidrig ist. Das Gericht legt die Entscheidung darüber nun dem Bundesverfassungsgericht vor.
In der aktuellen Pressemeldung des DSW erfahren Sie, wie Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep, der Präsident des Deutschen Studierendenwerks, diese Entscheidung kommentiert.