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UPDATE nach verhängter Ausgangsbeschränkung

Gibt es Änderungen im Studierendenwerk?

Zur Eindämmung des Coronavirus verhängt Bayern ab Samstag, 21.03.2020, landesweite Ausgangsbeschränkungen für vorläufig zwei Wochen.

Es gilt ab dann:

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt,

z.B. Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft - dies allerdings nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt.

Alle Gastronomiebetriebe werden geschlossen, mit Ausnahme von Drive-in und To-go-Einrichtungen, Friseure, Bau- und Gartenmärkte werden ebenfalls geschlossen.

Was ändert sich im Studierendenwerk Würzburg?

Unsere Beratungsleistungen (Sozialberatung, Rechtsberatung und die Psychotherapeutische Beratungsstelle) stehen Ihnen auch weiterhin telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten sind den jeweiligen Abteilungsseiten unserer Homepage zu entnehmen.

Ebenfalls telefonisch und per E-Mail sind der Bereich Wohnen, die BAföG- und Studienfinanzierungsberatung sowie unser Info-Point, das Chipkartenbüro und die Hauptkasse zu erreichen. 

Alle Einrichtungen der Hochschulgastronomie (Mensen und Cafeterien) in den Standorten Aschaffenburg, Bamberg, Schweinfurt und Würzburg bleiben auch weiterhin geschlossen.