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Überbrückungshilfe: Beantragung für September beginnt

Zuschuss für Studierende in pandemiebedingter Notlage verlängert. Antragstellung bis 30.09.2020 möglich.

Ab heute und längstens bis zum 30. September 2020 können Studierende in pandemiebedingter finanzieller Notlage einen Online-Antrag auf die Überbrückungshilfe der Bundesregierung stellen. Darauf macht das Deutsche Studierendenwerk (DSW) aufmerksam, der Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke. Über sie wird die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ausgeschüttet, in Höhe von bis zu 500 Euro im Monat.

Die komplette Pressemeldung des DSW finden Sie hier