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Heizkostenzuschuss für BAföG-geförderte Studierende

BAföG-Empfänger*innen erhalten ohne Antragstellung 230€

Gute Nachrichten für BAföG-Empfänger*innen: der Heizkostenzuschuss kommt – und wurde sogar verdoppelt.

Das Wichtigste in aller Kürze:

  • Wer bekommt den Heizkostenzuschuss? BAföG-Empfänger*innen, die nicht bei den Eltern wohnen und in der Zeit von 01.10.2021 bis 31.03.2022 für mindestens einen Monat BAföG bezogen haben, haben grundsätzlich Anspruch auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss von € 230,00. Wer für den Zuschuss über das Wohngeld bereits berücksichtigt wird, kann natürlich den Zuschuss nicht noch einmal als BAföG-Bezieher*in bekommen. Insgesamt gibt es den Zuschuss nur einmal.
  • Muss ein Antrag gestellt werden? Nein, der Heizkostenzuschuss muss nicht beantragt werden. Der Zuschuss wird für alle Berechtigten automatisch ausgezahlt.
  • Wann wird der Heizkostenzuschuss ausgezahlt? Dies geschieht frühestens nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.06.2022.

 

Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie auf der Webseite des BMBF.

Hier finden Sie die Stellungnahme des DSW zum Heizkostenzuschuss.