Die bayerische Staatsregierung macht wegen hoher Corona-Zahlen von der geplanten Übergangsregelung des Bundes Gebrauch und verlängert einen Teil der aktuell gültigen Beschränkungen bis zum 2. April.
Dies gilt vor allem für die 2G- und 3G-Regeln sowie für die Maskenpflicht in Innenräumen.
Somit bleiben die aktuell gültigen Maßnahmen im Studentenwerk und den Mensen vorerst bis zum 2. April 2022 erhalten.