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Coronamaßnahmen bleiben bis zum 02. April 2022 erhalten

Übergangsregelung des Bun­des

Die bay­erische Staat­sregierung macht wegen hoher Corona-Zahlen von der ge­planten Übergangsregelung des Bun­des Ge­brauch und verlängert einen Teil der ak­tuell gülti­gen Beschränkun­gen bis zum 2. April.

Dies gilt vor allem für die 2G- und 3G-Regeln sowie für die Maskenpflicht in In­nenräumen.

Somit bleiben die ak­tuell gülti­gen Maßnah­men im Stu­den­ten­werk und den Mensen vor­erst bis zum 2. April 2022 er­hal­ten.