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Änderung der Richtlinien der Darlehenskasse der Bayerischen Studierendenwerke

Ab 01. Oktober diesen Jahres ändern sich die die Richtlinien der Darlehenskasse der Bayerischen Studierendenwerke.

Es gibt mehr Geld, aber weniger Kosten!

 

Geändert werden die Höchstbeträge, während Zinsen und Verwaltungsgebühren reduziert werden. Einmaldarlehen sowie Darlehen während Urlaubssemestern aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft können nun beantragt werden. Auch Altersgrenzen fallen weg. 

 

Mehr Informationen gibt es unter:

http://www.darlehenskasse-bayern.de/

Die Darlehenskasse der Bayerischen Studierendenwerke e.V. will

bedürftigen Studierenden an bayerischen Hochschulen durch

die Gewährung von Studienabschlussdarlehen die Examensvorbereitung

erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss

ermöglichen.