„Ich verstehe, dass die Bundesregierung das mühselig geschnürte Gesamtpaket der Rentenkommission nicht aufmachen möchte. Dennoch sollte sie die Ausnahme bei den Minijobs von den Schüler*innen auch auf Studierende ausweiten, geht es hier doch auch um einen Nebenjob in einer kurzen, klar umrissenen Lebensphase. Ein solcher minimalinvasiver Eingriff in das Gesamtpaket würde die Statik des Rentenkompromisses nicht gefährden.
Es ist nicht bekannt, wie viele der insgesamt 63 % der Studierenden, die neben dem Studium arbeiten, einen Minijob haben. Wir gehen aber davon aus, ihr Anteil ist groß.
Wenn eine seit dem Jahr 2003 etablierte Finanzierungsquelle für jobbende Studierende kurzfristig wegfällt, stellt sich die Frage, auf welche Alternativen Studierende zurückgreifen können.
Denn unabhängig von der arbeitsmarkt- oder sozialpolitischen Bewertung: Mit einem Minijob ist die zeitliche Jobbelastung für Studierende zumindest klar umrissen, auf zehn Stunden in der Woche: 603 Euro Minijob im Monat, beim aktuellen Mindestlohn von 13,90 Euro in der Stunde. Das ist aus unserer Sicht eine gerade noch vertretbare zeitliche Belastung in einem Vollzeitstudium, und längst nicht alle Studierenden können studienfach-nah jobben.
Es besteht die große Gefahr, dass es für diejenigen Studierenden, die zur Finanzierung ihres Studiums zwingend auf einen Nebenjob angewiesen sind, viel schwieriger wird, alternative Beschäftigungsangebote zu finden. Es drohen Finanzierungsprobleme, im schlimmsten Fall Studienabbrüche. Das Budget der Studierenden ist schon jetzt auf Kante genäht, und für zwei Drittel von ihnen ist der Nebenjob Teil ihrer wirtschaftlichen Realität.
Alle Auszubildenden, und somit auch die Studierenden, müssen weiterhin Minijobs machen können. Die Bundesregierung muss ihre Rentenpläne an diesem Punkt unbedingt überdenken, sonst beraubt sie jobbende Studierende einer wichtigen Einnahmequelle.“