- Referentenentwurf 30. BAföG-Novelle des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Deutsches Studierendenwerk (DSW) begrüßt die Erhöhungen von Wohnkostenpauschale, Grundbedarf und Freibeträgen, mahnt aber schnellere Umsetzung an
- DSW-Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl: „Die Richtung stimmt, aber wir brauchen mehr Tempo“
- Wegfall des Leistungsnachweises nach vier Semestern entlastet Studierende, Hochschulen und BAföG-Ämter
- Ausschließliche Online-Beantragung „schafft Wirrwarr ab von parallelen Papier-, Fax- oder E-Mail-Anträgen“
- DSW: BAföG-Erhöhungen jeweils im Sommersemester verursachen immensen Arbeitsaufwand in den BAföG-Ämtern der Studierendenwerke
Berlin, 24. Juli 2026. Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) bewertet den Referentenentwurf der Bundesregierung für eine 30. BAföG-Novelle grundsätzlich positiv, mahnt aber mehr Tempo an bei der Erhöhung der Wohnkostenpauschale sowie bei der Angleichung des BAföG-Grundbedarfs an die Grundsicherung. Gleichzeitig begrüßt der Verband der Studierendenwerke, die das Studierenden-BAföG umsetzen, die geplanten Schritte zur Verwaltungsvereinfachung und stärkeren Digitalisierung. Weil gleich zweimal Erhöhungen jeweils zum Sommersemester geplant sind, käme auf die BAföG-Ämter der Studierendenwerke allerdings ein enormer Arbeitsaufwand zu, mahnt das DSW.
Der DSW-Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl kommentiert:
„Nach den Monaten der politischen Unsicherheit und des Wartens ist es ein wichtiges und positives Signal für die Studierenden, dass mit dieser 30. BAföG-Novelle die im Koalitionsvertrag versprochene BAföG-Reform nun realisiert und für die gesamte Legislaturperiode gelten soll.
Die im Koalitionsvertrag versprochene, automatische Erhöhung der Freibeträge sowie die Angleichung des BAföG-Grundbedarfs an die Grundsicherung werden nun umgesetzt. Das ist sehr gut! Damit wird das BAföG verlässlich und regelmäßig erhöht, und BAföG-geförderte Studierende werden endlich wie der Rest der Gesellschaft behandelt.
Positiv ist außerdem, dass im Gesetzentwurf erste Ansätze für eine Verwaltungsvereinfachung aufgenommen werden, zum einen mit dem Wegfall des Leistungsnachweises nach dem vierten Semester und zum anderen mit der geplanten, ausschließlich digitalen Antragstellung. Dies sind beides gute Schritte hin zu einem einfacheren, digitaleren, schnelleren BAföG.
Der Wegfall des Leistungsnachweises entlastet gleich drei Beteiligte: die Studierenden, die Hochschulen und die BAföG-Ämter der Studierenden-werke.
Die ausschließliche Online-Beantragung beseitigt ein in der Praxis für Studierende und Studierendenwerke gleichermaßen belastendes Wirrwarr von Papier-, Fax- oder E-Mail-Anträgen.
Aufs Ganze gesehen gilt: Die Richtung stimmt, aber wir brauchen mehr Tempo.
Die Erhöhung der Wohnkostenpauschale von derzeit 380 Euro auf 440 Euro soll erst zum Sommersemester 2027 erfolgen. Das ist zu spät und reicht angesichts einer durchschnittlichen Miete von 512 Euro für ein WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt nicht aus. Die Pauschale muss bereits zum Wintersemester 2026/2027 angehoben und zukünftig regelmäßig an die Düsseldorfer Tabelle angepasst werden.
Auch der BAföG-Grundbedarf soll nach den Plänen der Bundesregierung erst zum Sommersemester 2029 vollständig an das Existenzminimum angeglichen werden. So würde der BAföG-Grundbedarf im Jahr 2029 lediglich das Niveau der Grundsicherung aus dem Jahr 2024 erreichen. Das muss schneller gehen!
Weil nach dem Fahrplan der Bundesregierung gleich mehrere Erhöhungen mitten in laufenden Bewilligungszeiträumen zum Sommersemester geplant sind, werden die BAföG-Ämter der Studierendenwerke voraussichtlich hunderttausende Bescheide neu berechnen und ausstellen müssen. Diese Prozesse sind in vielen Bundesländern noch nicht vollständig automatisiert.
Wenn der Bundesgesetzgeber durch Änderungen des BAföG zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, muss dieser Aufwand auch finanziert werden. Die Beschäftigten in den BAföG-Ämtern dürfen mit den Folgen der Reform nicht alleingelassen werden. Andernfalls drohen zusätzliche Belastungen und längere Bearbeitungszeiten – genau das Gegenteil dessen, was eine Verwaltungsvereinfachung erreichen soll.“
Die vollständige Stellungnahme des Deutschen Studierendenwerks zur 30. BAföG-Novelle:
https://www.studierendenwerke.de/aktuelles/stellungnahmen/stellungnahme/stellungnahme-zum-entwurf-eines-dreissigsten-gesetzes-zur-aenderung-des-bundesausbildungsfoerderungsgesetzes-30-bafoegaendg
BMFTR-Referentenentwurf 30. BAföG-Novelle:
https://www.bmftr.bund.de/DE/Ministerium/Gesetze/Gesetze-Einzeln/30_Aenderungsgesetz_Baf%C3%B6g.html