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3G-Regel in den Mensen

Ab Freitag, 4. März, wird die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordung angepasst.

 

Ab Freitag, 4. März, wird die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst.

Es gelten damit folgende Regeln:

  • 3G-Regel statt 2G-Regel in allen unseren Mensen
  • Der Mensabesuch wird für Personen mit Testgültigkeit von 24h wieder möglich.
  • Weiterhin gelten Zugangskontrolle, FFP2-Maskenpflicht und Abstandsgebot