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30. BAföG-Novelle jetzt entschlossen umsetzen

Nach mehr als einem halben Jahr der Unsicherheit ist es für Studierende ein wichtiges Signal, dass das Bundeskabinett nun die 30. BAföG-Novelle beschließt und auf den parlamentarischen Weg bringt.

Berlin, 12. August 2026. Heute Mittwoch, 12. August 2026, soll das Bundeskabinett die vom zuständigen Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt vorgelegte 30. BAföG-Novell beschließen.

Dazu erklärt Matthias Anbuhl, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks:

„Nach mehr als einem halben Jahr der Unsicherheit ist es für Studierende ein wichtiges Signal, dass das Bundeskabinett nun die 30. BAföG-Novelle beschließt und auf den parlamentarischen Weg bringt. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss endet eine viel zu lange Phase der politischen Ungewissheit. 

Was jetzt im Gesetzentwurf steht, muss am Ende auch Gesetz werden. Bundestag und Bundesrat sind nun gefordert, die vorgesehenen Verbesserungen konsequent umzusetzen. Das gilt insbesondere für die automatische Erhöhung der Freibeträge und die schrittweise Angleichung des BAföG-Grundbedarfs an die Grundsicherung. Damit würde endlich ein Mechanismus geschaffen, der verhindert, dass das BAföG immer wieder über Jahre hinter der Preisentwicklung zurückbleibt.

Die vorgesehenen Verwaltungsvereinfachungen gehen in die richtige Richtung. Der Wegfall des Leistungsnachweises nach dem vierten Semester würde Studierende, Hochschulen und BAföG-Ämter gleichermaßen entlasten. Eine konsequent digitale Antragstellung macht das Verfahren potenziell schneller, weil eine für die BAföG-Ämter der Studierendenwerke belastende Parallelität von Online-, E-Mail-, Fax- und Papieranträgen beendet wird.

Klar ist auch: Auf die BAföG-Ämter der Studierendenwerke rollt mit dieser 30. Novelle sehr viel Arbeit zu. Wenn gesetzliche Änderungen wie geplante jeweils zum Sommersemester greifen, mitten in laufenden Bewilligungszeiträumen, dann macht das hunderttausende Neuberechnungen notwendig. Dafür müssen die BAföG-Ämter technisch, personell und finanziell ausgestattet werden. Die Beschäftigten der Studierendenwerke dürfen mit dem zusätzlichen Aufwand nicht alleingelassen werden.

Aus unserer Sicht bleibt Korrekturbedarf:  Die BAföG-Wohnkostenpauschale, die zum Sommer 2027 dann auf 440 Euro erhöht wird, liegt auch in dieser Höhe weit unter der durchschnittlichen Miete von 512 Euro für ein WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt. Die BAföG-Wohnkostenpauschale müsste in dieser Legislaturperiode gleich nochmal erhöht werden.

Und: Die vollständige Angleichung des BAföG-Grundbedarfs an das Existenzminimum erst bis 2029 dauert zu lange. Wer heute studiert, kann nicht drei Jahre auf eine angemessene Förderung warten.“