Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

Neuigkeiten

Was gilt ab 03. April 2022?

Bewerbungen können bis zum 22. Mai 2022 eingeschickt werden.

Auch Chipkarten-Aufwerter sind betroffen

Karriere beim Studierendenwerk

BAföG-Empfänger*innen erhalten ohne Antragstellung 230€

Übergangsregelung des Bun­des

Bayern richtet Notfonds für ukrainische Studierende und Forschende ein