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Bis 31. Juli BAföG-Weiterförderung beantragen und Zahlungsunterbrechungen vermeiden

Alle Studierenden, deren laufender BAföG-Bewilligungszeitraum im September dieses Jahres endet, sollten rechtzeitig bis 31.07. einen neuen vollständigen Weiterförderungsantrag stellen.

Liegt nämlich spätestens zwei Monate vor dem Ende des alten Bewilligungszeitraumes ein im Wesentlichen vollständiger Weiterförderungsantrag vor, so kann die sogenannte Weiterleistung gewährt werden. Dies bedeutet, dass der bisherige Förderungsbetrag unter Vorbehalt weitergezahlt wird, auch wenn ein neuer Bescheid nicht rechtzeitig erstellt werden kann.

Was zu einem im Wesentlichen vollständigen Antrag gehört, kann den Hinweisen auf der Rückseite jedes BAföG-Bescheides entnommen werden.

Durch die große Zahl der jeweils zum Wintersemester gestellten BAföG-Anträge, ca. 80% der vom Studierendenwerk Würzburg zu bearbeitenden über 14.000 Anträge werden zum Wintersemester innerhalb weniger Wochen eingereicht, kommt es zwangsläufig zu längeren Bearbeitungszeiten. Viele Anträge können hierdurch nicht rechtzeitig bis zum Beginn des neuen Bewilligungszeitraumes verbeschieden werden, so dass in diesen Fällen teilweise mehrmonatige Zahlungsunterbrechungen drohen. Mit einer rechtzeitigen und im Wesentlichen vollständigen AntragsteIlung hat es jeder Studierende selber in der Hand solche Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs beim Studierendenwerk. Die Anträge sollten also rechtzeitig abgesandt oder persönlich abgegeben werden.

 

Formblätter und Antragstellung

Die für die AntragsteIlung notwendigen Formblätter sowie umfangreiche

Informationen rund ums BAföG gibt es im Internet unter www.bafög.de

oder beim Studierendenwerk.

 

Noch komfortabler ist die Online-Antragstellung über das Onlineportal der

bayerischen Studierendenwerke unter www.bafoeg-bayern.de

 

Die Anträge sind einzureichen beim Studierendenwerk Würzburg, Amt für

Ausbildungsförderung, Am Studentenhaus, 97072 Würzburg