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2G-Regelung im Studierendenwerk

Ab 16.11.21 treten neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft

Mit Blick auf die ungebrochene Infektionsdynamik, die stark gestiegenen Infektionszahlen und die grenzwertige Belastung der bayerischen Krankenhäuser wurden zum 16. November weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.

Für das Angebot des Studierendenwerks bedeutet dies ab dem morgigen Dienstag, 16. November 2021:

  • Besucher unserer Speisebetriebe müssen wir entsprechend der 2G Regelung kontrollieren. Das heißt: um vor Ort essen zu dürfen, müssen Sie geimpft oder genesen sein und einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Antigen-Schnelltests sowie PCR-Tests ermöglichen Ihnen keinen Zugang mehr zu den Speisebetrieben. Der To-Go Betrieb ist hiervon ausgenommen.
  • Auch unsere Beratungsangebote, die bisher entsprechend 3G+ möglich waren, fallen jetzt unter die 2G Regelung.
  • Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in all unseren Gebäuden bleibt weiterhin bestehen. Medizinische Masken sind nicht erlaubt.

Alle Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie im Bericht der Kabinettssitzung vom 15. November 2021